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Jugendschutzbestimmungen bei Veranstaltungen des JuZ Leer
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Da es sich beim JuZ Leer um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe
handelt, gelten nach § 5.2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) freiere Alterbesschränkungen.
Kinder und Jugendliche dürfen sich auf diesen Veranstaltungen wie
folgt aufhalten (Zeiten):
Kinder bis 14 Jahre
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis 22 Uhr
Jugendliche 14-16 Jahre
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis 24 Uhr
Jugendliche 16-18 Jahre
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis Uhr
Das JuZ Leer führt in der Regel seine Veranstaltungen so durch,
dass sie um 24 Uhr beendet sind. Sollten diese längern dauern, besteht
die Möglichkeit, den Erziehungsauftrag temporär zu übertragen.
Wir weisen darauf hin, dass eine erziehungsbeauftragte Person nicht unbedingt
ein Elternteil oder Verwandte sein muss.
Ein Vordruck für die Übertragung des Erziehungsauftrages gibt
es hier.
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