Jugendschutzbestimmungen bei Veranstaltungen des JuZ Leer


Da es sich beim JuZ Leer um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe handelt, gelten nach § 5.2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) freiere Alterbesschränkungen. Kinder und Jugendliche dürfen sich auf diesen Veranstaltungen wie folgt aufhalten (Zeiten):

Kinder bis 14 Jahre

In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis 22 Uhr

Jugendliche 14-16 Jahre

In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis 24 Uhr

Jugendliche 16-18 Jahre

In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person: ohne Limit
Ohne Begleitung: bis Uhr

Das JuZ Leer führt in der Regel seine Veranstaltungen so durch, dass sie um 24 Uhr beendet sind. Sollten diese längern dauern, besteht die Möglichkeit, den Erziehungsauftrag temporär zu übertragen.
Wir weisen darauf hin, dass eine erziehungsbeauftragte Person nicht unbedingt ein Elternteil oder Verwandte sein muss.
Ein Vordruck für die Übertragung des Erziehungsauftrages gibt es hier.

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